Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hofgut Albführen GmbH
Miete und Bereitstellung von Bankett-
und Tagungsräumen und Hotelzimmern
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Falls
der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter
ist, haftet er uns gegenüber zusammen mit
dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
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Eine
Änderung der Teilnehmerzahl für das
gemeinsame Essen muss spätestens 48 Stunden
vor Veranstaltungsbeginn unserer Bankettabteilung,
wenn möglich schriftlich, übermittelt
werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird
die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
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Der
Veranstalter haftet uns gegenüber, für
die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern
zusätzlich bestellten Speisen, Getränken
und Ähnlichem.
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Für
Beschädigung oder Verlust an Einrichtung
oder Inventar, die während der Veranstaltung
verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne
Verschuldensnachweis.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen
Gegenständen ist ohne unsere Zustimmung nicht
gestattet. Für Verlust oder Beschädigung
von mitgebrachten Gegenständen übernehmen
wir keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial
muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Vom Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial
muss bis spätestens 24 Stunden nach Ende
der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
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Sollten
Störungen oder Defekte an von uns zur Verfügung
gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
auftreten, werden wir soweit möglich, für
die sofortige Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung
oder Minderung von Zahlungen kann daraus jedoch
nicht hergeleitet werden. |
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Das Mitbringen
von Speisen und Getränken bedarf der vorhergehenden
Genehmigung der Geschäftsleitung.
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Die Versicherung
von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen
obliegt dem Veranstalter. Das Hotel kann für
abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände
keinerlei Verantwortung übernehmen.
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Optionsdaten
sind für beide Parteien bindend. Das Hotel
behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf
der Optionsdaten die reservierten Bankett-Räumlichkeiten
oder Hotelzimmer anderweitig zu vermieten.
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Im Falle
höherer Gewalt (Brand, Streik usw.) behält
sich das Hotel das Recht vor, von diesem Vertrag
zurückzutreten. |
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Unsere
Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. |
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Bei Abbestellung
von Konferenzen und Ausstellungsräumen, Banketten
sowie von reservierten Hotelzimmern, werden folgende
Kosten in Rechnung gestellt: |
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a) bis
30 Tagen vor dem Anlass:
b) 29 bis 20 Tage vordem Anlass:
c) 19 bis 14 Tage vor dem Anlass:
d) 13 bis 7 Tage vor dem Anlass:
e) 6 bis 0 Tage vor dem Anlass: |
Keine
Kosten
30% der vereinbarten Leistungen
45% der vereinbarten Leistungen
75% der vereinbarten Leistungen
100% der vereinbarten Leistungen |
Sollte
die Möglichkeit zur Weitervermietung der
bestellten Räumlichkeiten oder Hotelzimmer
bestehen, entfällt der oben errechnete Preis.
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Wir
behalten uns vor, in gewissen Fällen eine
Teilvorauszahlung zu verlangen. |